Besucherordnungen
Das Verhalten der Besucher richtet sich nach der Besucherordnung des Geländes. Die Links zu den Geländeordnungen stehen bei den einzelnen Parks.
Hat das Gelände keine eigene Ordnung, gilt mindestens die unten stehende Besucherordnung der Veranstaltung.
Ordnungen der Gelände
- Trakošćan — Dvor Trakošćan
Das Gelände hat keine eigene Ordnung, es gilt die Besucherordnung der Veranstaltung unten.
Besucherordnung der Veranstaltung Story of Lights
Lichtparks Story of Lights, Saison 2026/2027 — Deutschland. Gültig ab Saisonbeginn.
1. Zweck dieser Ordnung
Die Besucherordnung gilt für die Lichtinstallation Story of Lights und für den gesamten Besucherweg während der Veranstaltungsdauer. Veranstalter ist die decoLED DE GmbH, Amtsgericht München, HRB 273030, Sitz: Schellingstraße 109a, 80798 München (nachfolgend „Veranstalter“). Kontakt: [email protected].
Die Besucherordnung ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketverkauf, sie ersetzt sie nicht. Die AGB regeln Kauf, Widerruf und Erstattung; diese Ordnung regelt den Aufenthalt im Park.
Verhältnis zu den Regeln des Veranstaltungsortes
Die Parks finden auf fremdem Gelände statt. Der Betreiber des Geländes hat eigene Regeln, die neben dieser Ordnung gelten. Die Abweichungen sind im Anhang aufgeführt.
Wo sich Regeln unterscheiden, gilt die strengere. Diese Ordnung erlaubt an keiner Stelle etwas, das die Regeln des Geländes untersagen.
Geltung
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt die Besucherin oder der Besucher diese Ordnung an. Die Ordnung ist am Eingang und auf der Veranstaltungswebsite abrufbar.
2. Öffnungszeiten und Einlass
Der Park ist an den auf der Veranstaltungswebsite veröffentlichten Tagen und Zeiten geöffnet. Der letzte Einlass erfolgt in der Regel 60 Minuten vor Schließung.
Das Gelände ist bis zur Schließzeit zu verlassen. Die Mitarbeitenden beginnen etwa 15 Minuten vorher, den Weg zu schließen, und leiten zum Ausgang.
Ticket
- Bewahren Sie das Ticket während des gesamten Besuchs auf und legen Sie es auf Verlangen vor.
- Das Ticket berechtigt zum einmaligen Eintritt.
- Die Saisonkarte ist nicht übertragbar.
- Ermäßigungen sind auf Verlangen nachzuweisen.
Verweigerung des Einlasses
Der Einlass kann Personen verweigert werden, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, sich aggressiv verhalten oder sich oder andere gefährden. In diesem Fall wird der Ticketpreis nicht erstattet.
3. Kinder und Begleitung
Kinder unter 15 Jahren haben nur in Begleitung einer volljährigen Person Zutritt. Die Begleitperson ist während des gesamten Besuchs aufsichtspflichtig.
Bei organisierten Kindergruppen ist mindestens eine erwachsene Aufsichtsperson je zehn Kinder erforderlich.
Der Park ist eine Freiluftveranstaltung bei Dunkelheit mit unbeleuchteten Abschnitten. Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt und nicht abseits des Weges.
4. Sicherheit im nächtlichen Park
Dieser Abschnitt ist für den Besuch der wichtigste. Der Lichtpark ist eine Freiluftveranstaltung bei Dunkelheit und bringt Risiken mit sich, die ein Tagesbesuch des Geländes nicht hat.
Blinkende Lichter und Photosensibilität
Einzelne Installationen arbeiten mit schnell wechselnden, blinkenden oder stroboskopischen Lichteffekten. Bei Menschen mit photosensibler Epilepsie können diese einen Anfall auslösen. Betroffene Installationen sind vor Ort gekennzeichnet und können umgangen werden; der Umweg ist ausgeschildert.
Wenn Sie an photosensibler Epilepsie oder lichtausgelöster Migräne leiden, wägen Sie den Besuch ab und erkundigen Sie sich vorab beim Veranstalter.
Gelände und Dunkelheit
- Der Weg führt über natürliches und historisches Gelände: Unebenheiten, Wurzeln, Kies, Stufen, Hänge. Wir empfehlen festes Schuhwerk.
- Die Beleuchtung ist Teil des künstlerischen Konzepts — Teile des Weges sind bewusst gedämpft.
- Verlassen Sie den Weg nicht. Abseits davon sind weder Beleuchtung noch Begehbarkeit sichergestellt.
Winter, Frost und Glätte
Die Saison liegt in den Wintermonaten. Der Boden kann gefroren oder rutschig sein; von Dächern, Bäumen und Aufbauten können Schnee und Eis fallen. Bitte beachten Sie: In Grünanlagen besteht keine allgemeine Streu- und Räumpflicht.
Elektrische Anlagen
Der Park wird über temporäre Leitungen versorgt. Auf dem Weg befinden sich Kabel, Kabelbrücken und Verteiler. Das Berühren, Verschieben, Öffnen oder sonstige Eingreifen ist untersagt. Beschädigte Abdeckungen, gelöste Kabel oder Funkenbildung bitte sofort melden.
Unfall und Unwohlsein
Bei Unfall oder Unwohlsein wenden Sie sich an die nächste Mitarbeiterin oder den nächsten Mitarbeiter oder rufen Sie 112. Bitte melden Sie jeden Unfall vor dem Verlassen des Parks.
5. Verhaltensregeln
Installationen
- Berühren Sie Lichtobjekte, Dekorationen, Skulpturen und Aufbauten nicht und klettern Sie nicht darauf. Objekte können heiß, zerbrechlich oder spannungsführend sein.
- Halten Sie Abstand und beachten Sie Absperrungen.
- Werfen oder legen Sie nichts in die Installationen.
Untersagt ist
- das Verlassen des ausgewiesenen Weges und das Betreten gesperrter Bereiche
- offenes Feuer, Pyrotechnik, Kerzen und Wunderkerzen
- das Mitführen von Waffen, Sprengstoff und Gefahrstoffen
- Fahrrad, Roller, Inlineskates und Skateboard; Fahrräder dürfen geschoben werden
- der Betrieb von Drohnen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters und des Geländebetreibers
- das Beschädigen von Bewuchs, das Pflücken von Pflanzen und das Stören von Tieren
- das Wegwerfen von Abfall außerhalb der Behälter
- Verkauf, Werbung und Sammlungen ohne Zustimmung des Veranstalters
Rauchen und Alkohol
Rauchen einschließlich E-Zigaretten ist nur an gekennzeichneten Stellen gestattet.
Anweisungen der Mitarbeitenden
Anweisungen der Mitarbeitenden, des Ordnungs- und des Sicherheitsdienstes sind verbindlich.
6. Tiere
Blinden- und Assistenzhunde sind stets zugelassen, ohne Zusatzentgelt.
Andere Hunde sind nur dort zugelassen, wo das Gelände dies erlaubt, und ausschließlich an kurzer Leine. Im Faberpark gilt eine Höchstlänge von 120 cm. Die parkbezogene Regelung finden Sie im Anhang.
Für den Hund haftet die Begleitperson; Hinterlassenschaften sind zu beseitigen.
Der Lichtpark ist für Tiere eine belastende Umgebung — Dunkelheit, Menschenmengen, blinkende Lichter und Lärm.
7. Fotografie, Videoüberwachung
Ihre Aufnahmen
Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken ist willkommen. Bitte verzichten Sie an Installationen und in der Nähe anderer Gäste auf Blitzlicht. Stative, Selfie-Sticks und professionelles Equipment bedürfen der Zustimmung.
Die gewerbliche Verwertung von Aufnahmen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters und in der Regel des Geländebetreibers.
Unsere Aufnahmen
Wir fertigen auf der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu Werbezwecken an. Besucherinnen und Besucher können darauf zu sehen sein. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Sie können der Anfertigung und Verwendung von Aufnahmen Ihrer Person jederzeit widersprechen — auch nachträglich — unter [email protected].
Videoüberwachung
Die Gelände werden in der Regel durch den Betreiber des Geländes videoüberwacht. Verantwortlicher für diese Aufnahmen ist der Geländebetreiber, nicht der Veranstalter.
8. Schließung des Parks, Witterung
Der Veranstalter kann den Park schließen oder den Betrieb unterbrechen, wenn die Sicherheit dies erfordert — insbesondere bei Sturm, Gewitter, starkem Schneefall, Glatteis, Eisregen, technischer Störung, Stromausfall oder auf Anordnung einer Behörde oder des Geländebetreibers.
Was in diesem Fall mit Ihrem Ticket geschieht, regelt Ziffer 9 der AGB. Kurz gefasst: Der Park ist über die gesamte Saison geöffnet; das Ticket bleibt daher gültig und kann an jedem anderen Betriebstag derselben Saison im selben Park eingelöst werden. Eine Erstattung erfolgt nur, wenn in der Saison kein Betriebstag mehr verbleibt.
9. Haftung
Der Besuch erfolgt insoweit auf eigene Verantwortung, als jede Besucherin und jeder Besucher gehalten ist, auf die eigene Sicherheit zu achten, diese Ordnung zu beachten und das Verhalten an Gelände, Witterung und Dunkelheit anzupassen.
Eine Haftungsbeschränkung ist damit nicht verbunden. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen und nicht begrenzt.
Besucherinnen und Besucher haften für Schäden, die sie an der Installation, am Eigentum des Geländes oder an der Gesundheit Dritter verursachen. Für Schäden durch Kinder haftet die Aufsichtsperson.
Für abgelegte und verlorene Gegenstände wird nicht gehaftet, sofern sie nicht in Verwahrung genommen wurden.
10. Verstöße, Schlussbestimmungen
Bei Verstoß gegen diese Ordnung oder gegen die Regeln des Geländes kann der Veranstalter vom Hausrecht Gebrauch machen und ohne Erstattung des Ticketpreises des Geländes verweisen.
Diese Ordnung tritt mit Saisonbeginn 2026/2027 in Kraft.
Kontakt: decoLED DE GmbH, Schellingstraße 109a, 80798 München, [email protected].
Anhang — Besonderheiten des Veranstaltungsortes
Nürnberg / Stein — Schloss Faber-Castell
- Zwei verschiedene Gelände. Der Schlosspark in Stein ist Privatgelände; dort gilt allein das Hausrecht der Eigentümerin. Der Faberpark gehört der Stadt Nürnberg und unterliegt deren Grünanlagensatzung.
- Auf den Wegen befinden sich Kabelkanäle — bitte achten Sie auf den Untergrund.
- Hunde im Faberpark nur an einer Leine von höchstens 120 cm.
- In städtischen Grünanlagen besteht keine Streu- und Räumpflicht (§ 17 der Satzung).